Viele Schildkröten sind durch die EU- Artenschutzverordnung unter Schutz gestellt. Diese Verordnung setzt in der Europäischen Union einheitlich das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) durch. Hier unterscheidet man zwischen Anhang A- und Anhang B- Unterschutzstellung.
Anhang A: Diesen Schutz genießen viele Landschildkröten, jedoch auch einige Sumpf- und Wasserschildkröten. Diese Tiere dürfen nur mit offiziellen Papieren gehandelt werden und unterliegen einer Fotodokumentations- oder Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung wird beispielsweise durch einen Microchip, welcher unter die Haut gepflanzt wird, erreicht. In der Praxis wird bei Tieren ab 500 gr. ein Chip eingepflanzt. Als Beispiel steht die Moorschildkröte – Glyptemys muhlenbergii unter diesem Schutz.
Anhang B: Unter diesem Schutz stehen alle Zierschildkröten – Chrysemys picta ssp. Diese Tiere benötigen keine offiziellen Papiere, dürfen jedoch ohne Herkunftsnachweis nicht gehandelt werden. Das bedeutet, dass bei jeder Weitergabe auch ein Herkunftsnachweis ausgestellt werden muß.
Ihr benötigt einen Herkunftsnachweis? Den findet ihr hier:
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Schildkröte unter Schutz gestellt ist, können Sie den Schutzstatus in der Artenschutzdatenbank des BfN abfragen.
Wissenswertes: Die Haltung von Schnapp- und Geierschildkröten ist in Deutschland verboten.
Mittlerweile wurden Buchstabenschmuckschildkröten der Gattung Trachemys scripta EU weit als invasive Art eingestuft. Dies bedeutet, dass die sich in privater Haltung befindlichen Tiere bis zu ihrem Tod gesichert untergebracht werden müssen.
Eine Weitergabe, der Verkauf, die Zucht und Entweichen müssen unterbunden werden. Folgende Arten sind hier betroffen:
Gelbwangen- Schmuckschildkröte | Trachemys scripta scripta |
Rotwangen- Schmuckschildkröte | Trachemys scripta elegans |
Cumberland-Schmuckschildkröte | Trachemys scripta troostii |
Die Arten wurden EU weit als invasiv eingestuft, da diese sich in Südeuropa in freier Natur vermehren können und hierdurch die dort natürlich vorkommenden Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) und der Bachschildkröten (Mauremys spec.) verdrängen könnten. Im nördlichen Europa spielen die klimatischen Bedingungen nicht mit. Sollte tatsächlich ein so heißer Sommer auftreten, dass sich aus einem Gelege Jungtiere entwickeln, wäre aufgrund der Bruttemperatur die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass nur Männchen schlüpfen würden. Echte Schmuckschildkröten haben eine temperaturgebundene Geschlechtsfixierung im Ei. Bei eher niedrigen Bruttemperaturen um 26 Grad Celsius und darunter schlüpfen männliche Tiere. Somit könnte sich die Art aufgrund der Besonderheit, dass nur männliche Jungtiere entstehen, in der nachfolgenden Generation keine Population mit beiden Geschlechtern bilden.
Übrigens: Höckerschildkröten ( Graptemys spec.) werden unter Cites III gelistet. Ein Herkunftsnachweis wird bei dieser Art in Europa nicht benötigt.
Solch ein Nachweisbuch empfiehlt sich, wenn man regelmäßig Nachzuchten hat. Die Meldung an die Behörde kann eingetragen werden und auch der neue Besitzer. So kann man auch nach Jahren noch nachvollziehen, wo die Tiere geblieben sind.